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   BGH, 19.01.1972 - IV ZR 79/70   

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https://dejure.org/1972,4728
BGH, 19.01.1972 - IV ZR 79/70 (https://dejure.org/1972,4728)
BGH, Entscheidung vom 19.01.1972 - IV ZR 79/70 (https://dejure.org/1972,4728)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 1972 - IV ZR 79/70 (https://dejure.org/1972,4728)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vertragliche Maklerverpflichtung des Nachweises eines Kaufinteressenten für die zu verkaufende Niederlassung - Abschluss des Geschäfts durch die die Beratungen und die Nachweistätigkeit als Bedingung für die Entstehung des Provisionsanspruchs - Herleitung einer ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Abschlussfreiheit, Entschließungsfreiheit des Auftraggebers, Dispositionsfreiheit, Unterrichtungspflicht, Pflicht zur Mitteilung der Aufgabe der Kaufabsicht, kein vorbereitender Anspruch auf Auskunft mangels Anspruchs auf Maklerprovision

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 27.02.2014 - 18 U 111/13

    Anforderungen an den Nachweis der Ursächlichkeit der Tätigkeit des

    ausschließlich auf die Bemühungen eines später eingeschalteten Zweitmaklers zurückgeht" (Münchener Komm./Roth a.a.O. Rn. 176 unter Hinweis auf BGH Az. IV ZR 79/70, WM 1972, S. 444, 445).
  • OLG Stuttgart, 24.06.2009 - 3 U 3/09

    Maklervertrag: Kausalitätsvermutung bei Nachweis einer Gelegenheit zum Abschluss

    An der Mitursächlichkeit fehlt es hingegen, wenn zwar ein Vertrag mit dem vom Erstmakler nachgewiesenen Interessenten geschlossen wurde, der Vertragsschluss aber ausschließlich auf die Bemühungen eines später eingeschalteten Zweitmaklers zurückgeht (BGH WM 1972, 444; OLG München OLGZ 1978, 444; Roth, a.a.O., § 652 BGB Rn. 178).
  • OLG Karlsruhe, 25.10.2005 - 15 U 58/03

    Anforderungen an den Honoraranspruch bei Beratungsleistungen im Hinblick auf den

    Die von der Beklagten zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur "Unterbrechung des Kausalzusammenhangs" (BGH, WM 1972, 444 (445)) geht von einem speziellen Sachverhalt aus, dessen Einzelheiten in der zitierten BGH-Entscheidung nicht mitgeteilt werden.
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